e-commerce gesetz


Am 14. Februar 2002 hat in der Wirtschaftskammer Steiermark

der Informationsabend "Das e-commerce-Gesetz. Wie gestalte ich meinen Webauftritt gesetzeskonform ?" stattgefunden.

Falls sie nicht teilnehmen konnten: die gesamte Veranstaltung als real-video
real video on demand: das e-commerce-gesetz




wen betrifft das gesetz ?

Ulrike Sehrschön schreibt dazu im Forum des WKO, das ECG gelte

"...nach dem Wortlaut für Diensteanbieter die 'in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz' anbieten. Darunter ist jeder kommerzielle Webauftritt, also auch eine simple Firmenhomepage, die der Bewerbung des Unternehmens und seiner Produkte dient, zu verstehen. Das Entgelt ist nicht wörtlich zu verstehen, auch Ertragserzielungsabsicht, Drittfinanzierung (zB. Banner) reicht aus! Nur rein private Homepages sind ausgenommen!"


© lilli pagedesign




 


links zum thema


Info der Wirtschaftskammer zum ECG
Fernabsatzgesetz - Zusammenfassung

Informieren Sie sich über das Aktionsprogramm e- business der
Steirischen Wirtschaftsförderung



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