Am 14. Februar 2002 hat in der Wirtschaftskammer Steiermark der Informationsabend "Das e-commerce-Gesetz.
Wie gestalte ich meinen Webauftritt gesetzeskonform ?" stattgefunden. Ulrike Sehrschön schreibt dazu im Forum des WKO, das ECG gelte "...nach dem Wortlaut für Diensteanbieter die 'in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz' anbieten. Darunter ist jeder kommerzielle Webauftritt, also auch eine simple Firmenhomepage, die der Bewerbung des Unternehmens und seiner Produkte dient, zu verstehen. Das Entgelt ist nicht wörtlich zu verstehen, auch Ertragserzielungsabsicht, Drittfinanzierung (zB. Banner) reicht aus! Nur rein private Homepages sind ausgenommen!"
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